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Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Sitzbezüge in Fahrzeugen müssen sich für Airbags eignen     Foto: Oliver Tjaden/TÜV Rheinland Wer Bezüge für die Vordersitze seines Fahrzeugs kauft, sollte darauf achten, dass sie sich für die Seiten- und Centerairbags des eigenen Fahrzeugs eignen. Nur dann können sich die Airbags bei einem Unfall richtig entfalten. Sind die Sitzbezüge nicht auf das Fahrzeug und die Airbags abgestimmt, besteht die Gefahr, dass sie das Öffnen behindern. Schnelles Entfalten entscheidend „Die meisten Fahrzeuge sind serienmäßig mit Seitenairbags ausgestattet, auch Centerairbags sind inzwischen weit verbreitet“, erklärt Bartholomäus Zak, bei TÜV Rheinland für die Prüfung von Airbags verantwortlich. „Entscheidend für die Sicherheit: Wenn ein Seiten- oder Centerairbag auslöst, müssen sich auch die Sitzbezüge öffnen können, beispielsweise durch eine Sollreißnaht. Dagegen können ungeeignete Bezüge die Sicherheit der Insassen gefährden. Denn dann können