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Update: Blühende Solidaritätszuschläge

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Solidaritätszuschlag auch weiterhin erhoben werden darf. Damit wies das Gericht eine Verfassungsbeschwerde aus dem Jahr 2020 zurück: Sechs FDP-Parteimitglieder waren damals der Meinung, dass auch der Zuschlag mit Ablauf des Solidarpaktes II im Jahr 2019 hätte enden sollen – sonst sei er verfassungswidrig. Der Solidaritätszuschlag wurde eingeführt, um Lebensverhältnisse in West- und Ostdeutschland anzugleichen. Laut Gericht sei der Abschlag immer noch notwendig, der Bund müsse dies allerdings regelmäßig überprüfen. Für die neue Bundesregierung scheint das eine gute Neuigkeit: Ohne den Solidaritätszuschlag wäre ein Milliardenloch im Haushalt entstanden. Gleichzeitig hat die Union allerdings im Wahlkampf versprochen, die Abgabe abzuschaffen. Was das für die Koalitionsgespräche bedeutet, erklärt Mark Schieritz aus dem Politik-Ressort. Die Hauptverhandlungsgruppen von Union und SPD wollen am Freitag die Koalitionsgespräche vorantreiben. Laut den Generalsekret