Dein Gutes Recht: Star-anwalt Ingo Lenßen Klärt's

Folge 158: Widerrufsrecht in Coronazeiten

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Sinopsis

Wie ist das mit dem Widerrufsrecht in Corona-Zeiten? Darum geht es bei der Frage von Jule aus Rheinstetten. Sie hatte online Kleider zur Anprobe bestellt, wollte von ihrem zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Nun kam eine E-Mail, dass sie ihr Geld (300 Euro) nur in Form von Ware erstattet bekomme, da die Firma aufgrund des Coronavirus in einer Krise stecke. Sie fragt: "Herr Lenßen, ist das rechtens? Mir wurde ja rückwirkend das Widerrufsrecht genommen. Hätte ich schon vorher davon gewusst hätte ich meine Bestellung gar nicht erst aufgegeben." Wie schätzt das Star-Jurist ein? Das hören wir in diesem Gespräch mit Radio Regenbogen Moderatorin Meike Schale.