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Sinopsis

Anteile an einem Investmentfonds werden in Wertpapieren verbrieft. Mit dem Kauf von Investmentfondsanteilen wird grundsätzlich den Anlegern Miteigentum am Fondsvermögen -sog. Sondervermögen- eingeräumt, welches von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird.  Das Sondervermögen einer Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Vermögensmasse, die bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft aus (gegen Ausgabe von Anteilscheinen) eingelegtem Geld und damit angeschafften Vermögensgegenständen (z.B. Aktien, Immobilien) gebildet wird. Dieses ist von dem eigenen Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft strikt getrennt zu halten, weswegen nicht die Kapitalverwaltungsgesellschaft, sondern die  sog. Verwahrstelle das Sondervermögen verwahrt.  Im Falle einer Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft fällt das Sondervermögen nicht in die Insolvenzmasse der Kapitalverwaltungsgesellschaft, sondern bleibt eigenständig erhalten, weswegen es im Insolvenzfall geschützt ist.  Die bei Banken als depotführende Stelle in Inv