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LS002 - Selbständig oder nicht, das ist hier die Frage

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Sinopsis

Nicht immer wird jemand, der "sich selbständig gemacht hat", auch von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) als Selbständiger anerkannt. Das ist besonders für die Auftraggeber ein Problem - haben sie im Falle, dass der vermeindliche Freelancer sich als Scheinselbständiger entpuppt, doch mehrere Probleme:Meist fliegt die Sache erst einige Jahre nach Beginn der Tätigkeit des "Freelancers" auf - und zwar entweder während einer Betriebsprüfung - oder wenn der "Freelancer" es sich anders überlegt und z.B. bei Beendigung der Zusammenarbeit plötzlich Kündigungsschutz geltend macht. Ausgangspunkt für die Feststellung, wer oder was selbständig ist, sind § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB und § 7 SGB IV. Letztere Norm ist für das Sozialversicherungsrecht maßgeblich. § 84 Abs. 1 HGB: Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im wese