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Der Bundestag verabschiedet am 24. Juni 1976 das so genannte Anti-Terrorismus-Gesetz - Interview mit Hans-Jochen Vogel

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"Diese Gesetze schließen Lücken" - Bundesminister der Justiz Hans-Jochen Vogel kommentiert das Anti-Terrorismus-Gesetz„Unionsländer wollen ‚zähneknirschend’ dem Anti-Terror-Gesetz zustimmen“ - schrieb die „Kölnische Rundschau“ am 29. Juli 1976. Gemeint hat die Zeitung das vom Bundestag verabschiedete so genannte Anti-Terrorismus-Gesetz. Die Bestimmungen Der Paragraph 129a des Strafgesetzbuches stellte nun eindeutig klar, dass die „Bildung terroristischer Vereinigungen“ einen Straftatbestand erfüllt, der mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden kann, für Rädelsführer oder Hintermänner wurde eine Strafe zwischen einem und zehn Jahren Haft vorgesehen. Zudem waren auch Einschränkungen in der schriftlichen Kommunikation zwischen den Anwälten und den Angeklagten vorgesehen, die Zuständigkeit für derartige Delikte wurde in die Zuständigkeit des Bundesanwalts gelegt. Jedermann wurde dazu verpflichtet, die Planung oder Gründung solcher Vereinigungen anzuzeigen. Die Partei