Zeitreise: Meilensteine | Deutsche Welle

Der Deutsche Bundestag beschließt am 22.03.1974 die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters von 21 auf 18 Jahre

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"Nun voll geschäftsfähig" - Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel erklärt das neue VolljährigkeitsgesetzDie Diskussion über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters von 21 auf 18 Jahre war 1974 nicht mehr neu. Denn die ersten Vorschläge diesbezüglich wurden bereits 1966 gemacht. In ihrer Ausgabe vom 14. Januar 1966 hat „Die Zeit“ schon mal gefragt: „Sollen Teenager wählen?“. Zu dieser Frage hat sie nämlich eine Initiative junger Bundestagsabgeordneter veranlasst, die – und das wohl parteiübergreifend – das Wahlrecht für bereits 18jährige Bundesbürger vorschlug. Einer dieser jungen Abgeordneten war der spätere Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher, der 1965 in den Bundestag kam. Viel „Neues“ für 18-Jährige Doch es dauerte noch acht Jahre bis der Bundestag 1974 schließlich diese Reform des Wahlrechts beschloss und es fehlte dabei nicht an Argumenten, die sowohl für als auch wider diese Neuerung sprachen. Zugleich haben die Volksvertreter eine ganze Reihe von Neuerungen und Änderungen beschlossen. S