Zeitreise: Meilensteine | Deutsche Welle

Gleichberechtigt - gleichgeachtet. Feature über Unterschiede zwischen Angestellten und Arbeitern und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Informações:

Sinopsis

„Die unselbständig Beschäftigten werden ziemlich willkürlich in zwei Gruppen gespalten“ – Momentaufnahme 1969 zum Stand der Gleichstellung von Angestellten und Arbeitern im KrankheitsfallMit massiven Streiks haben sich die Arbeiter 1957 eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zwar erkämpft, doch es war nur ein Teilerfolg gewesen. Denn damals stimmten die Arbeitgeber einer Entgeltfortzahlung lediglich in Höhe von 90 Prozent des Nettolohns zu und das über einen Zeitraum von 4 Wochen. Bei Kurzerkrankungen gab es 3 Karenztage. Da waren die Angestellten in der Bundesrepublik besser gestellt als die Arbeiter, denn sie hatten bereits einen Anspruch auf volle Lohnfortzahlung im Fall einer Erkrankung, die bis zu 6 Wochen andauern konnte. Dies sollte sich nach dem Willen der damaligen Großen Koalition noch vor der Bundestagswahl 1969 ändern. Die ersten Versuche von 1955 Die Idee einer gesetzlichen Gleichstellung im Krankheitsfall von Angestellten und Arbeitern wurde schon mal aufgegriffen: bereits im März 1955 brac