Zeitreise: Meilensteine | Deutsche Welle

Bundestagsdebatte und Interview mit Ernst Benda zur Verjährungsfristverlängerung für NS-Verbrechen

Informações:

Sinopsis

"Um der Ehre der Nation willen" - Ernst Benda spricht über die Motive seiner Initiative der Fristverlängerung für Verjährung der NS-VerbrechenVerjährung von NS-Verbrechen - ja oder nein? Mit dieser Frage sahen sich die bundesdeutsche Regierung und der Bundestag 1965 konfrontiert. Denn die Rechtslage war damals eindeutig: zwanzig Jahre nach dem Ende des "Dritten Reiches" sollten alle Kapitalverbrechen, die vor dem Jahre 1945 begangen wurden, verjähren. Bis Ende 1964 wurden über 80000 Deutsche wegen NS-Verbrechen im In- und Ausland verurteilt und gegen 14000 Personen waren noch Verfahren vor Gerichten anhängig, doch man befürchtete, dass viele der Nazi-Verbrechen noch nicht aufgeklärt und zahlreiche Täter noch nicht zur Rechenschaft gezogen worden waren. Und das, obwohl die eigens dafür eingerichtete Zentralstelle zur Klärung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in Ludwigsburg auf vollen Touren arbeitete. Zunächst eine Fristverlängerung um fünf Jahre Einer ablehnenden Haltung der Bundesregierung zur Ver