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Interview mit Bundesminister für Wohnungs- und Städtebau Paul Lücke

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Sinopsis

Aufatmen für Vermieter von Altbauwohnungen - der so genannte "Lücke-Plan", der den stufenweisen Abbau der Wohnungszwangswirtschaft vorsieht, wird zum Gesetz und tritt am 1.7.1960 in KraftDas erste Gesetzt, das die Bewirtschaftung von Wohnungen nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland regulierte, wurde von dem Alliierten Kontrollrat im März 1946 erlassen. Vierzehn Jahre galten seine Bestimmungen, bis das erste bundesdeutsche Wohnungsbaugesetz 1950 in Kraft getreten war. Der so genannte "Lücke-Plan", der von dem damaligen Bundesminister für Wohnungs- und Städtebau Paul Lücke vorgelegt wurde und im Juli 1960 als neues Gesetz in Kraft trat, sah nun vor, die bis dahin geltenden Bestimmungen schrittweise zu lockern. So wurden etwa für Wohnungen, die vor 1948 gebaut wurden, Mietpreiserhöhungen bis zu 15 % erlaubt und die seit 1936 geltende Mietpreisbindung sollte dann 1966 gänzlich entfallen. Verbesserungen auch für Mieter und eine „Wohnfibel“ Doch der "Lücke-Plan" sah nicht nur für die Vermieter eine Verbesse