Stueckemann Und Sozien - Rechtstipp

24.09.2020: Animateure sollen Fluege bei Kuendigung zahlen

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Sinopsis

Was man machen kann, wenn man als Animateur bei einem grossen Touristikonzern kuendigen will und dann seinen Heimflug selbst bezahlen soll, erklaert Rechtsanwalt Arndt Stueckemann in dieser Folge. Den woechentlichen Rechtstipp der Kanzlei am Wall aus Lemgo (www.kanzleiamwall.de), koennen Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren.