Pflege Ambulant: Leichter Beraten Verkaufen - Führen

Abmahnanwälte stehen schon in den Startlöchern

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Sinopsis

PA53 Bettina Schaaser: DSGVO im ambulanten Pflegedienst www.chc-team.com/pa53 Ab dem 25. Mai 2018, ohne Übergangsfrist, werden die Datenschutzgesetze schärfer und gelten für ganz Europa. Alle Kunden haben ein Recht darauf zu wissen, wer ihre Daten sieht, was damit passiert und dass sie auch wieder gelöscht werden. Und das muss jeder Dienstleister nachweisen können! Jeder, nämlich wirklich jeder, kann mich und Dich wegen Datenschutzverletzungen anzeigen. Zum Beispiel ein unzufriedener Angehörige oder ein Mitarbeiter, der sich ungerecht behandelt fühlt; aber auch Wettbewerber und vor allem Abmahnanwälte. Um das zu verhindern habe ich mit der QM-Expertin und Datenschutzbeauftragten Bettina Schaaser besprochen, was Du bis zum 25.5.2018 tun kannst. Unsere Themen für Dich Wovor oder warum müssen die Daten geschützt werden? Was genau sind personenbezogene Daten? Welche Rechte haben die Kunden an den Daten, die sie dem ambulanten Pflegedienst geben? Was bedeutet das für den ambulanten Pflegedienst? Was sind die neue